Mitglied werden

#undMitmachen

Wenn Du Lust hast bei uns mitzumachen und immer direkt dabei zu sein, dann trete bei uns ein. Fülle dazu einfach den Antrag aus, und gib ihn bei uns ab. Auf dem PDF findest du weitere Informationen zum Mellowpark e.V. und der Mitgliedschaft.

Download Mitgliedsantrag

Vorzüge für Vereinsmitglieder

  • unfallversichert über den Landessportbund 
  • kostenfreie Nutzung aller Sportanlagen auf dem Mellowpark
  • freier Eintritt zu allen Veranstaltungen des Mellowpark
  • alle Mitglieder haben Stimmrecht in der jährlichen Mitgliederversammlung – für alle, die gerne den Mellowpark (mit) gestalten möchten

Mitgliedsbeitrag

Unter 18 Jahren: 10,- € / Monat
Über 18 Jahren: 15,- € / Monat

Du hast die Möglichkeit deinen Mitgliedsbeitrag immer zum 1. des Monats oder einmalig für das gesamte Jahr in bar im Voraus zu bezahlen. Unsere Kontonummer findest du auf dem Mitgliedsantrag.

Satzungsauszug

§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme muss schriftlich gestellt werden. Die Mitgliedschaft wird mit der Aufnahme in die Mitgliederliste beim Vorstand sowie mit Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages rechtswirksam. Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit sofortiger Wirkung gültig. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstößt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 6 Monate im Rückstand bleibt, so kann das Mitglied vom Vorstand mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand muss dem Mitglied vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung einräumen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann Berufung bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die Mitgliedschaft endet durch a) freiwilligen Austritt b) durch Ausschluss oder c) Tod bei natürlichen Personen und Löschung bei juristischen Personen.

§4 Finanzierung
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festsetzung der Beiträge ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich in der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch:

- die Mitgliedsbeiträge
- Spenden, auch von Nichtmitgliedern des Vereins
- Einnahmen aus Veranstaltungen des Vereins
- ggf. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
- ggf. Einnahmen eines Zweckbetriebes
- Zuwendungen von Sponsoren, Stiftungen etc.
- durch Beteiligung an anderen juristischen Personen

Die Mittel des Vereins werden für den satzungsmäßigen Zweck verwendet.